Sehr geehrter Herr Landrat Stötzel,
die FDP-Fraktion hat sich ausführlich mit der Zukunft des Rettungsdienstes in unserem Landkreis beschäftigt. Es wird zunächst davon ausgegangen, dass das nunmehr erstellte Gutachten der Firma Orgakom auch zur Umsetzung kommt. Demnach werden vier neue Rettungswachen innerhalb des Landkreises zum Aufbau kommen. Bei dreien (Rehden, Bruchhausen-Vilsen und Weyhe) handelt es sich jedoch lediglich um Verlegungen bereits vorhandener Rettungsmittel. Hinsichtlich des bestehenden Vertrages mit dem DRK kommt es insoweit zu keiner substantiellen Veränderung der Leistungserbringung. Die Frage der Ausschreibung stellt sich daher nicht.
Es bestehen in der FDP-Fraktion jedoch beträchtliche Bedenken und Sorgen, die eine mögliche bundesweite Ausschreibung des Dienstes zunächst in Drentwede und später im ganzen Landkreis betreffen. Die Fraktion möchte erreichen, dass die Qualität am Patienten erhalten und das die hervorragende Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich Tätigen des DRK und anderen Organisationen auch langfristig gesichert bleibt.
Hinsichtlich der neu aufzubauenden Rettungswache in Drentwede wird vermutlich eine bundesweite Ausschreibung notwendig werden, wenn die Leistung nach § 5 NRettDG vergeben werden soll (vgl. auch Rundschreiben NLT 524/2010). Wie dem Unterzeichner bekannt ist, hat sich bereits ein Privatanbieter bei der Verwaltung gemeldet und Interesse an einer Ausschreibung bekundet, bzw. Klage angedroht, falls nicht ausgeschrieben wird.
Eine Ausschreibung ist mit einem sehr großen Arbeitsaufwand und großen Unsicherheiten verbunden, denn die Leistungsbeschreibung muß sehr kleinteilig erarbeitet werden. Hinzu kommt, dass die Ausschreibung regelmäßig wiederholt werden muß. Dabei ist entscheidend, ob es bei einem möglichen Wechsel des Leistungserbringers zu einem Qualitätsverlust an dem Patienten kommt. Ein Wechsel hätte zudem Folgen für die betroffenen Betriebsangehörigen.
Für die FDP-Fraktion stellt sich daher die Frage, ob der Landkreis die Leistung gemäß § 4 NRettDG nicht selbst erbringen sollte. Für diese Variante gibt es in der Bundesrepublik bereits viele Beispiele. In Niedersachsen haben z. B. die Landkreise Aurich und Friesland 100%ige Eigen-GmbHs zur Durchführung des Rettungsdienstes gegründet. Ähnliche Beispiele gibt es in den Landkreisen Weser-Marsch und Ammerland. Der Rettungsdienst der genannten Landkreise funktioniert im übrigen völlig problemlos. Eine Ausschreibung ist nicht mehr notwendig.
Die neu aufzubauende Rettungswache in Drentwede eröffnet dem Landkreis Diepholz nun die Möglichkeit einzusteigen und eine Ausschreibung zu vermeiden.
Der Landkreis hätte damit einen direkten Einfluss auf die Leistungserbringung und wäre unabhängig von Leistungserbringern, die sich im Ausschreibungsverfahren möglicherweise mit Dumpingangeboten gegenseitig unterbieten. Der Rettungsdienst darf sich nicht, gemäß der Ausrichtung des Vergaberechtes, ausschließlich an Kriterien der Wirtschaftlichkeit ausrichten.
Eine möglich Übernahme des Rettungsdienstes muss für den Landkreis jedoch kostenneutral erfolgen. Doch die Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis Diepholz führte bisher zu einem deutlichen Gewinn für den Leistungserbringer. Die Erfahrungen in den anderen genannten Landkreisen hat im übrigen gezeigt, dass die kommunale Durchführung des Dienstes weder für die Kostenträger noch für die Landkreise zu einer Kostensteigerung geführt hat.
In jedem Fall müssen bei einer möglichen Übernahme die in diesem Bereich ehrenamtlich Tätigen von Anfang an einbezogen werden.
Der FDP-Fraktion ist bekannt, dass der Versuch einer Kommunalisierung des Rettungsdienstes in der Region Hannover gescheitert ist. Die Umstände sind allerdings nicht direkt vergleichbar. Aus diesem Grund wird hiermit zunächst ein Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt und nicht direkt ein Antrag auf Übernahme des Rettungsdienstes.
Es wird beantragt, dass die Verwaltung die landkreisspezifischen Informationen hinsichtlich einer möglichen Übernahme vorgelegt, damit anschließend erneut offen über das Thema beraten werden kann.
Wir beantragen zudem zu prüfen, ob der Landkreis die neuen Gebäude für die verlegten Rettungsmittel in Bruchhausen-Vilsen, Rehden und Weyhe sowie das Gebäude in Drentwede selber erstellt. Als Träger des Rettungsdienstes kann er die Gesamtkosten mit den Kostenträgern refinanzieren. Insoweit wird in den Beauftragungsvertrag mit dem DRK nicht eingegriffen und der Landkreis bleibt Eigentümer, was bei einem möglichen Wechsel des Leistungserbringers von Vorteil wäre.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion
Dr. Marco Genthe